Quantcast
Channel: Finanz Nachrichten und Wirtschaft Nachrichten » Deckungssumme
Viewing all articles
Browse latest Browse all 3

Echter und unechter Vermögensschaden: Die richtige KFZ Versicherung hilft

$
0
0

Echter und unechter Vermögensschaden: Die richtige KFZ Versicherung hilft

Die richtige KFZ Versicherung deckt sowohl unechte als auch echte Vermögensschäden in ausreichender Höhe ab. Die Versicherten sind auf diese Weise auch dann geschützt, wenn die nicht KFZ-gebundene Haftpflichtversicherung nicht dazu bereit ist, für einen aufgetretenen Vermögensschaden aufzukommen. Vielen Versicherten ist diese Möglichkeit nicht bewusst.

Echte und unechte Vermögensschäden

Versicherungen unterscheiden stets, ob ein Schaden echt oder unecht (bzw. real oder irreal) ist. Man spricht dann von einem echten Vermögensschaden, wenn der Geschädigte einen finanziellen Nachteil erlitten hat, ohne das er zuvor einen Personen- oder Sachschaden erlitten hat. Als Beispiel: Parkt das eigene Fahrzeug einen Nachbarn zu, sodass dieser nicht aus seiner Einfahrt herausfahren kann, seinen Zug verpasst und deshalb einen wichtigen und lukrativen Geschäftstermin verpasst, so entsteht ihm ein echter Vermögensschaden, nämlich in Gestalt des entgangenen Gewinns. Parkt dieser aber gerade aus, um zum Bahnhof zu fahren und es kommt zum Unfall, durch den der Nachbar ins Krankenhaus muss, der Wagen einer Reparatur bedarf und der Geschäftstermin verpasst wird, treten echte und unechte Vermögensschäden gleichsam auf: Unecht sind die Schäden, die am Vermögen für die Fahrzeugreparatur sowie für die medizinische Behandlung entstehen. Die KFZ Versicherung muss für jeden Vermögensschaden aufkommen.

Echte Vermögensschäden oft zu schlecht versichert

Viele Versicherte wenden sich bei einem echten Schaden zuerst an ihre normale Haftpflichtversicherung, die allerdings nicht zuständig ist. Bei der KFZ Versicherung stellt sich das Problem, dass diese rechten, realen oder auch reinen Schäden häufig zu schwach abgesichert sind. Das Gesetz schreibt lediglich eine Mindestdeckung von 50.000 Euro vor. Als Vergleich: Personenschäden werden mindestens bis zu 7,5 Millionen Euro und Sachschäden bis zu einer Million Euro abgesichert. Bei der Mehrzahl der Unfälle gehen jedoch unechte und echte Vermögensschäden Hand in Hand, weil viele Fahrer auf dem Weg zur Arbeit oder eben zu wichtigen Terminen sind. Wird die Grenze von 50.000 Euro überschritten, zahlt der Versicherte dann den Restbetrag, selbst wenn Personen- und Sachschäden den jeweiligen Deckungsbetrag nicht voll ausschöpfen. Mehr Infos zur Definition von echten und unechten Vermögensschäden unter www.kfzversicherungsvergleich.net/vermoegensschaden.php

Mit der richtigen KFZ Versicherung perfekt abgesichert sein

Diese Schwierigkeiten lassen sich allerdings mithilfe der richtigen Versicherung beseitigen. So ist es möglich, die Deckungssumme für den reinen Schaden deutlich anheben zu lassen, dabei aber nicht wesentlich mehr Beiträge zahlen zu müssen. Auch Versicherte mit bestehenden Versicherungen sollten sich über solche Möglichkeiten informieren und auch einen Wechsel in Betracht ziehen, denn die Grenze von 50.000 Euro ist eigentlich deutlich zu niedrig. Wenige Euro mehr im Jahr können auf diese Weise davor retten, lebenslang Schulden abtragen zu müssen.

KfzVersicherungsvergleich.net – Das große Vergleichsportal für KFZ-Versicherungen, Verkehrsrechtsschutzversicherungen und Motorradversicherungen. Viel Know-How wartet auf die Leser des Portals, das für Kunden wichtige Tipps bereit hält.

Kontakt:
kfzversicherungsvergleich.net
Andre Finzel
Am Schulacker 2
64846 Gross-Zimmern
06071-826438
webpower123@hotmail.de
http://www.kfzversicherungsvergleich.net


Viewing all articles
Browse latest Browse all 3

Latest Images

Trending Articles





Latest Images